Hygieneregeln:
Bei 2G+ Veranstaltungen wird der Einlass nur nach Vorlage eines Impf- oder Genesenen- Nachweises in Verbindung mit dem Personalausweis gewährt. Des Weiteren muss zusätzlich ein negativer Schnell – oder PCR Test vorgelegt werden. Dieser Test muss in einem offiziellen Test-Center gemacht worden sein.
• Dieser Nachweis muss vor Eintritt in die Veranstaltungsräume kontrolliert werden.
Von der Testpflicht befreit sind:
• Schüler*innen
• Personen, die über einen Nachweis über eine Auffrischimpfung („Boosterimpfung") verfügen
• Geimpfte Personen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt und einen Genesenennachweis haben.
• Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
• Es gilt für alle anwesenden Beschäftigten eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies gilt auch für alle weiteren Laufwege im Haus, außerhalb der 2G+ Bereiche.
• Das Tragen einer FFP2-Maske ist empfohlen.
• Allen anwesenden Personen wird empfohlen, 1,5m Abstand zu anderen Personen zu halten.
• Es wird dafür gesorgt, dass es keine Überschneidungen mit Laufwegen, Sanitärbereichen oder weiteren Räumlichkeiten mit 2G Bereichen gibt. Hierfür werden die 2G+ Veranstaltungen sichtbar mit Schildern, Kordeln, Absperrband oder anderen Absperrungen vom restlichen Haus getrennt.
Montags - Freitags | 09:00 - 20:00 Uhr |
Sonnabends | geschlossen |
Sonntags | geschlossen |
Feiertags | geschlossen |